Note: The EU is a major site for both internal migration and immigration from other parts of the world. The term ‘Fortress Europe’ is used to refer to the way Europe controls its borders and detains immigrants, as well as to its negative attitude towards immigration. It also describes the way EU member states use economical power to prevent emigration. Research on Fortress Europe so far only in German, translation is coming…
Rechercheergebnisse EU Grenzregime Ursachen, Strategien und Konsequenzen
inEUmanity Leipzig, July 2017 // Download PDF
- TEIL: EUROPÄISCHES GRENZREGIME
- Zusammenfassende Bemerkungen
- Grenzschutz innerhalb der EU
- Grenzschutz außerhalb der EU
- Direkte Konsequenzen aus dem Grenzregime
- TEIL: ASYLRECHT
- Dublinverfahren
- Dublin IV
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem
- TEIL: ÖFFENTLICHER DISKURS
- TEIL: EU-KRITIK
1. TEIL EUROPÄISCHES GRENZREGIME
1.1 Zusammenfassende Bemerkungen:
- Auf Grund der Komplexität und Allgegenwärtigkeit des europäischen Grenzregimes ist es mittlerweile beinahe unmöglich geworden auf legalen und sicheren Wegen in die EU einzureisen.
- Was bedeutet der politische Begriff „Fortress Europe“, dass dieser nicht nur aus Mauern und Zäunen besteht sondern viel mehr umfasst und viel weitreichendere Auswirkungen hat soll ich folgenden gezeigt werden.
- Grenzschutz beginnt schon weit vor der Grenze und beinhaltet nicht nur ein Abschrecken und Fernhalten der Menschen sondern auch die massive Verwaltung und Verwertung von Menschen sobald sie sich innerhalb der europäischen Grenzen befinden.
- Direkte Konsequenz davon ist nicht nur Tod, Gewalt, Folter und Misshandlungen sondern auch absolute Perspektivlosigkeit die Menschen zum einen traumatisiert und zum anderen in absolute Ausbeutungsverhältnisse zwingt und damit moderne Formen von Sklaverei schafft. All das möglichst weit außerhalb der europäischen Grenzen.
Zahlen zum Thema Flucht:
- Jahresbericht des UN-Flüchtlingswerks UNHCR:
- Ende 2015 waren 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die jemals von UNHCR verzeichnet wurde
- 9 von 10 Geflüchteten (86%) leben in Entwicklungsländern
- Der Großteil der flüchtenden und migrierenden Menschen verbleibt im globalen Süden [Beispiel Libanon: ein und zwei Millionen Geflüchtete aus Syrien, ein Fünftel der Bevölkerung vor Ort sind Geflüchtete]
1.2 Grenzschutz innerhalb Europas
Eine Zone ohne Grenzen bedeutet keineswegs, dass alle daran Teil haben können. Tatsächlich dient der seit 1985 intakte Schengenraum und die damit verbundene Entledigung von stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten nur ganz bestimmten Interessen. Dabei geht es vor allem um die Reduzierung von Handelshemmnissen zu Gunsten eines freien Warenflusses. Sowohl durch die Aufhebung von Zöllen und einzelstaatlich erhobene Steuern, als auch durch den einfachen Zugang von Arbeiter*innen im Saison- und Niedriglohnsektor ergeben sich wirtschaftliche Vorteile für europäische Kapitalinteressen. Die damit einhergehende Bewegungsfreiheit für Geflüchtete oder andere innerhalb der EU ansässige, prekarisierte Minderheiten [Sinti & Roma, Obdachlose] erwiesen sich schon bald als ungewollte Folge dieser Wirtschaftsordnung. Mit Dublin wurde 1997 ein zentralisiertes System zur Regulierung der Bewegungsfreiheiten dieser Menschen geschaffen. Immer wieder ergänzt auch durch Reformen des Schengenabkommens, welche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Terrorismus, Kriminalität und illegaler Migration ermöglichten.
Aus dieser Logik heraus ist mittlerweile ein kompliziertes Geflecht von Abschottungsmechanismen entstanden, welches weit über ein einfaches „Aufbauen von Mauern“ hinausgeht, sondern vielmehr eine allumfassende Erfassung, Verwaltung und Kontrolle der Bewegungsfreiheiten einiger Menschengruppe zum Ziel hat.
Die gesamte Grenzlänge von 14.303 km um die EU wird dabei momentan vor allem dominiert durch die massive Aufrüstung und Militarisierung der Grenzanlagen im Norden Griechenlands [950km], zwischen Bulgarien und der Türkei [223km] und zwischen der Türkei und Griechenland [192km].
Dabei verliefen die Migrationsrouten der letzten zwei Jahre vor allem über das offene Mittelmeer mit den Zwischenpunkten Tunesien – Lampedusa, Sizilien, dabei dann auch später primär über den Landweg. Oder aber über die Ägäis von der Türkei auf die nahe gelegenen griechischen Inseln Lesbos oder Chios, sowie der direkte Weg nach Bulgarien. Solange die Grenzen noch offen waren bestand dann die zentrale Route aus der Durchquerung von Mazedonien, Serbien und Ungarn, was mit der Grenzschließung durch Ungarn dazu führte, dass sich in Serbien ein Rückstau aus festsitzenden Geflüchteten bildete.
Die europäischen Entscheidungsträger*innen unterscheiden dabei immer zwischen illegaler und legaler Migration. Wobei offensichtlich ist, dass die legalen Zugangsmöglichkeiten weitgehend eingeschränkt und verunmöglicht werden, während die sogenannte illegale Migration immer wieder sowohl diskursiv als auch aktiv kriminalisiert und sanktioniert wird. Nur ein Beispiel dafür ist die Aussage des EU Ratspräsidenten Tusk im Vorfeld des „Flüchtlingsgipfel“ in Wien, in der er fordert «Wir müssen praktisch und politisch sicherstellen, dass die westliche Balkanroute für illegale Migration für immer geschlossen ist». Auch die Aufstockung der Mittel für Frontex zeigt worauf diese Art der Politik abzielt.
Tatsächlich bleiben Menschen nur noch wenige Möglichkeiten die Grenzen auf der „Balkanroute“ zu überqueren. Zum illegalen Grenzübertritt sind die Menschen aus verschiedenen Gründen gezwungen. Vor allem aber um eine Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einem Land der europäischen Außengrenzen zu vermeiden und somit eine Rückverfolgbarkeit ihrer Flucht zu verunmöglichen. Die Familie in einem anderen EU-Staat zu erreichen, eine direkte Abschiebung auf Grund der Zugehörigkeit zu einem „sicheren Herkunftsstaat“ zu vermeiden oder das schlichte Fehlen jeglicher Papiere sind weitere Gründe für einen illegalen Grenzübertritt. Einreisen sind dann mit gefälschten Papieren im Flugzeug oder im Auto möglich, allerdings teuer und sehr riskant. Einreise per Zug oder Bus wurde durch umfassende Kontrollen stark erschwert. Lebensgefährlich kann die Einreise in Lastwagen oder auf Güterzügen sein. Kommerzielle Fluchthelfer*innen sind ein weiterer Weg sich die Einreise zu erkaufen und viele versuchen es tatsächlich auch einfach zu Fuß durch eines der Schlupflöcher in den Grenzanlagen.
Die Abschottung des Landweges zielt momentan vor allem darauf die verbleibenden Lücken zu schließen. Einerseits über eine andauernde Militarisierung und Technisierung der Grenzen, zum anderen aber auch durch eine starke Zentralisierung und Erfassung von Menschen. Die Hochrüstung der Grenzen sowohl personell als auch materiell und die Erweiterung der zentralen Datenbanken sind dabei entscheidende Tendenzen. Ganz konkret finanziert und subventioniert die EU moderne Technik zu dieser Art von aktiver und synchroner Grenzüberwachung. Außerdem werden immer wieder Länder im südosteuropäischen Raum massiv unter Druck gesetzt, damit Maßnahmen effektiv umgesetzt werden. So wurde Mazedonien mit modernen Wärmebildkameras durch EU-Fonds ausgerüstet und außerdem durch Nachtsichtgeräte aus dem österreichischen Fundus ergänzt. In Ungarn wird dagegen ein gigantischer Zaun gebaut und auch ansonsten auf Praktiken gegen Geflüchtete gesetzt, welche zwar jedem EU-Recht widersprechen und trotzdem geduldet werden. Dabei nutzt die EU Ungarn rhetorisch als schlechtes Beispiel und „Bösewicht“, aber lässt auf die Zurechtweisungen keinerlei reale Sanktionen oder Reaktionen folgen. Ein weiterer Effekt ist die ausgeweitete polizeiliche Kooperation unter starkem Austausch von Einsatzkräften. So wurde zum Beispiel unter dem vor einem Jahr verabschiedeten 5-country police agreement zwischen Österreich, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Slowenien eine bestimmte Praxis der Rückschiebung von Geflüchteten festgehalten, welche jedem rechtlichen Standard widersprach und letzten Endes nur „Kriegsflüchtlingen“ ein Recht des Passierens gewährleistete. Abgesehen davon finden auch Austauschprogramme statt, welche zum Beispiel in Serbien durch direkte Finanzierung die Konzentration von Menschen in Camps mitverantworteten, solidarische Hilfe unterbunden und Repressionen gegen Menschen unterstützten, welche weder weiter durften noch zurück können. Besonders in Grenzregionen kommt es zusätzlich zur systematischen Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben zu willkürlichen Haftstrafen, und Pushbacks, direkter Gewalt, Diebstahl und willkürlicher Zerstörung. Alles unter der ständigen Bedingung, dass oftmals keine Möglichkeit besteht einen Asylantrag zu stellen und somit in ein Verfahren zu kommen.
Besonders gegenüber Griechenland bestehen diese Vorwürfe. Auf der anderen Seite wird Griechenland von europaeischer Seite zum Auffangbecken erklärt. Besonders mit dem Hintergrund der innereuropäischen Wirtschaftskrise ist es interessant, dass hohe finanzielle Unterstützung der EU zwar in die Grenzaufrüstung fließt, allerdings nur marginale Finanzierung für die Verbesserung der tatsächlichen Bedingungen in Griechenland aufgewendet wird. Dabei kommt es auch immer wieder zu Drohungen von anderen EU-Mitgliedstaaten, Griechenland aus dem Schengenraum auszuschließen, solltes es nicht zu einer Umsetzung von härteren Migrationspolitiken auf dem Land- und Seeweg kommen. Schon 2013 kommt es über Druck auf Griechenland zum Grenzzaunbau in der Evros-Region, zusammen mit dem Einsatz von Frontex auf dem Mittelmeer durch EU-Mandat führt dies zu einer Verschiebung der Fluchtrouten auf die Ägäis. Auch der Umgang mit dem Lager in Idomeni zeigt wie Druck auf nationale Regierungen zu harten Repressionen der Nationalstaaten auf die Geflüchteten führen. In Mazedonien führte die Androhung von Privilegien Verlusten zu stärkeren Überwachungen der Grenzen.
Auch auf dem Seeweg baut Fortress Europe ihre Mauern.
Auf dem Mittelmeer starben 2016 über 5000 Menschen. Die Abschottung zwingt dabei Menschen vor allem sich an profitorientierte Organisationen zu wenden. Diese werden dabei immer wieder als bösartige „Schlepperstrukturen“ dargestellt, ohne dabei zu erwähnen, dass diese Art von Netzwerken oftmals den letzten verbliebenen Weg über das Mittelmeer darstellen. Dass die EU dabei bewusst den Tod von Menschen in Kauf nimmt, zeigt die Einstellung des Seenotrettungsprogramms „Mare Nostrum“, welches bis 2014 130 000 Menschen das Leben rettete. Die Begründung dieses sei zu teuer gewesen ist dabei nur vorgeschoben, tatsächlich gab es einfach keinen politischen Willen weiter für die Rettung der Menschen auf dem Mittelmeer einzutreten. So forderte de Maizière 2014 Mare Nostrum durch eine Mission zu ersetzen, welche vornehmlich der Rückführung Geflüchteter dienen sollte. Nicht ohne öffentlich das Programm zu diskreditieren mit der Aussage: „Mare Nostrum war als Nothilfe gedacht und hat sich als Brücke nach Europa erwiesen.“ Tatsächlich wurde der Fokus mittlerweile auf Programme der Grenzschutzagentur Frontex verschoben, so sorgen die Operationen „Poseidon“ und „Triton“ mittlerweile vor allem für Grenzkontrolle und Abwehr von Geflüchteten. Dabei ist Triton eine Operation zum Schutz und zur Überwachung der Außengrenzen die auch „Kapazitäten zur Seenotrettung“ hat. Mit 89 Millionen wurde hier zwar Einsparungen vorgenommen, allerdings vor allem beim Material für Seenotrettung. Trotz ständiger Kritik an ihrer Substanz laufen diese Operationen weiter, wobei mittlerweile klar ist, dass der Fokus auf Grenzschutz und nicht auf Seenotrettung liegt.
Exklave Mellila und Ceuta
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-10/melilla-fluechtlinge-eu-grenzzaun-foto
- Spanisches Staatsgebiet auf afrikanischem Kontinent. Jahrelang wurden 90 % der Asylanträge in Spanien auf diesem Gebiet gestellt.
- Grenzzaun sieben Meter hoch, 11 km lang, Nato-Stacheldraht, Wärmekameras, Menschen werden mit Tränengas und Gummimunition beschossen [auch während sie sich im Wasser befinden]
- Extrem prekäre Zustände in den Lagern in den Exklaven
Mittelmeer:
Seeoperationen
https://www.proasyl.de/news/europas-schande-triton-und-mare-nostrum-im-vergleich/
Mare Nostrum ist eine italienische Rettungsmission auf dem Mittelmeer, rettete von Oktober 2013 bis November 2014 um die 130.000 Menschen; europäische MS weigern sich finanziell zu unterstützen und die Mission in eine EU-Mission überzuführen [Deutschland will 2014 keine 9Mio. Euro pro Monat dazugeben] stattdessen wird die Mission abgelöst durch die EU-Operation „Triton“ durchgeführt von der Grenzschutzagentur „Frontex“. Anders als „Mare Nostrum“ ist „Triton“ keine Such- und Rettungsoperation sondern eine Operation zur „Überwachung und Sicherung der Außengrenzen“ mit einem Bewegungsfeld, welches deutlich näher am europäischen Festland liegt als, dass Arbeitsfeld der alten Mission.
Außerdem gibt es noch die Mission „Poseidon“ unter dem Dach von „Frontex“ diese agiert vor allem im Osten des Mittelmeers vor der Türkei und Ägypten. Auch hier ist die Grenzüberwachung und die Verfolgung von Fluchthelfer*innen [kommerziell und unkommerziell] Ziel und Aufgabe.
Balkanroute
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5400138&s=Serbien+Fl%C3%BCchtlinge/
https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/4864/2016/en/
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5339534&s=Ungarn+Grenzzaun+Lager/
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5390512&s=Ungarn+Grenzzaun+Lager/
https://www.proasyl.de/news/inhaftierung-aller-fluechtlinge-ungarns-abschied-vom-asylrecht/
- Berichte von illegalen Abschiebungen, Menschen bekommen keinerlei Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen, Misshandlungen, Polizeiwillkür, Folter, systematische Gewalt und Brutalität, Push-Backs, willkürliche Verhaftungen, Menschen werden eingesperrt in geschlossenen Lagern
- Ungarn: März 2016 Zaun an der ungarisch-serbischen Grenze gebaut, mit Internierungslagern und Transitzonen, Asylanträge werden im Schnellverfahren ohne persönliche Anhörung entschieden und die Menschen zurückgeschoben, Im Juni 2016 in Ungarn Gesetz erlassen worden jeder der sich im Umkreis von 8 km des Grenzzaunes befindet kann zurückgeschoben werden, im März 2017 jetzt die Entscheidung, dass alle Geflüchteten für die Dauer ihres Asylverfahrens in Internierungslager an den Transitzonen kommen
Polen & Ukraine
http://www.spiegel.de/politik/ausland/polen-zahl-illegaler-einwanderer-steigt-a-1048840.html
https://www.proasyl.de/news/europa-finanziert-fluechtlingsgefaengnisse-in-der-ukraine/
- Alternative Route über Weißrussland, Ukraine und Polen
- Migrationspartnerschaften mit Weißrussland [Kooperation „Frontex“ erstellt Lageberichte] werden verhandelt, EU finanziert geschlossene Internierungslager für Geflüchtete in Weißrussland [bisher immer wieder unter Sanktionen stehende Diktatur] und in der Ukraine [Flüchtlingsgefängnisse]
EU- Türkei Deal & Situation in Griechenland
https://www.proasyl.de/news/hot-spots-in-der-aegaeis-zonen-des-elends-und-der-rechtlosigkeit/
https://www.proasyl.de/thema/eu-tuerkei-deal/
http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/eu-gipfel-tuerkei-abkommen-fluechtlinge-angela-merkel
- Prekäre Verhältnisse in Griechenland auf Grund der Schließung der Balkanroute, der Wiederaufnahme von Dublin-Abschiebungen und dem EU-Türkeideal keine Besserung der Bedingungen sondern bloßes Ausharren und Warten der Menschen
- Ausnahmslose Inhaftierung von Menschen daraufhin Durchführung der Zulässigkeitsprüfung um in die Türkei abzuschieben,
- Druck der EU-Kommission, EASO die Umsetzung des EU-Türkei-Deals durchzudrücken, griechische Beschwerdekomitees wurden personell neubesetzt, Asylentscheidungen werden getroffen nach Empfehlung und Interview durch englisch sprechende EASO Beamt_Innen
- Situation in der Türkei: Grenze zu Syrien geschlossen Berichte über Push-Backs, Schüsse auf Geflüchtete, Mauer// Diskriminierung zunehmend autoritär agierender Staat, massive Ausbeutung auf Grund jeglicher Grundsicherung möglich [Sklaverei ähnliche Verhältnisse]
1.3 Grenzschutz außerhalb Europas
https://migration-control.taz.de/#de
https://www.globaldetentionproject.org/detention-centres/map-view
- Eine übergreifende Strategie zur „Bekämpfung von Fluchtursachen“ oder wie die EU eine Pufferzone um die eigenen europäischen Grenzen baut.
- Der einfachste Weg, Flüchtlinge und Migranten noch in Afrika aufzuhalten, ist, sie einzusperren. Das Genfer Global Detention Project zählt aktuell in Libyen 33 Internierungseinrichtungen für Migranten, in Marokko 16, in Senegal fünf, in Tunesien zwei, in Mauretanien eines – letzteres von Spanien errichtet.
- Grenzschutz und Internierungslager sind keine Einzelfälle. Das Verwalten von Menschen in Lagern hat lange Tradition und führt zum einen zu einer massiven Perspektivlosigkeit für Menschen und zum anderen dazu sie möglichst fern vom Rest der Bevölkerung zu halten.
Ausgangspunkt: Konferenz in Valetta
Seit dem Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta zeigen sich starke Tendenzen eines Prozesses bei dem die Ausweitung des europäischen Grenzregimes Hand in Hand geht mit der Verteilung von Entwicklungsgeldern nach Afrika. So wurde damals festgelegt, dass man „gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen die irreguläre Migration“ anstellen werde. Allerdings war schon damals abzusehen, dass oftmals die Interessen von afrikanischen Regierungen abweichend sind von den Interessen der europäischen Staaten. So stellen zum Beispiel Rücküberweisungen von Migrant*innen einen wichtigen Faktor im Aufbau von lokalen Wirtschaften dar und auch die Unterstützung von Abschiebungen ist bei der eigenen Bevölkerung eher unbeliebt. Außerdem wurden immer wieder Kritiken laut, welche eine Umverteilung von Entwicklungsgeldern in den Grenzschutz kritisierten. So äußerten sich mehrere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft aus Mali, Senegal, Togo und Ghana im April 2016 folgendermaßen: „(…) der beim La Valetta – Gipfel aufgestellte Treuhandfonds, durch den die afrikanischen Länder, insbesondere in der Sahelregion und am Horn von Afrika, dazu gedrängt werden sollen, Politiken des Migrationsmanagements zu entwickeln, die von der EU diktiert werden, ist reine Augenwischerei. In der Realität sind die 1,8 Milliarden Euro aus dem Treuhandfonds einfach nur der Restbetrag des Europäischen Entwicklungsfonds, der Afrika im Rahmen des Cotonou-Abkommens versprochen wurde, das demnächst ausläuft.“ Tatsächlich wurde schon im Juni 2016 in einem Papier der Europäischen Komission klar, dass „sämtliche Politikmaßnahmen- und Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen“ zu nutzen sein, um „konkrete Ergebnisse“ in der „Migrationssteuerung“ zu erreichen. Die Sprache ist dabei von sowohl positiven als auch negativen Anreizen, für die bis zum Ende dieses Jahrzehnts bis zu 8 Milliarden Euro in Aussicht gestellt werden. Liefern afrikanische Länder keine „konkreten Ergebnisse bei einer besseren Steuerung der Migration“, werden „Engagement und Hilfe angepasst“. Als Strategie wird dabei bestimmt: „Erzeugung und Nutzung der erforderlichen Hebelwirkung unter Einsatz aller einschlägigen – auch entwicklungs- und handelspolitischen – Maßnahmen, Instrumente und Hilfsmittel der EU“. Aus ihrem Entwicklungsbudget will die EU drei Milliarden Euro abzweigen, die Mitgliedsstaaten sollen dasselbe drauflegen. Europäische Unternehmen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, bis 2020 sagenhafte 62 Milliarden Euro zusätzlich in Afrika zu investieren – jedenfalls in den Ländern, die beim Grenzschutz mitmachen. Das dabei Entwicklungsgelder in Wirtschaftsförderung umgeleitet werden und vor allem europäische und internationale Konzerne profitieren wird nicht hinterfragt. Als Ziel wurde dabei im Juni vom europäischen Rat vor allem formuliert: „Konkrete und messbare Ergebnisse bei der zügigen Rückführung irregulärer Migranten“ und “Ordnung der Migrationsströme”. Dabei sollen die neuen Verhandlungen vor allem bilaterale Verträge einzelner EU-Staaten mit afrikanischen Staaten ersetzen und deren Funktionsweise auf das GEAS ausweiten. Dabei werden viele dieser Abkommen eher informell und unter der Deklaration als Entwicklungspartnerschaften beschlossen, auch um das europäische Parlament zu umgehen. Nach Zählung der taz haben die EU und deren Mitgliedsstaaten zwischen 2000 und 2015 mindestens 1,913 Milliarden Euro an Länder in Afrika gezahlt, damit sie Flüchtlinge aufhalten.
Generell gibt es einen Trend im Grenzschutz in Afrika: Technologisierung & Biometrisierung. So wird der Aufbau von modernen Grenzschutzanlagen zwischen afrikanischen Staaten im subsaharischen Raum vorangetrieben. Außerdem wird momentan jedem/r Bewohner*in eines afrikanischen Staates eine biometrische ID Karte gedruckt unter anderem auch in der Bundesdruckerei in Berlin. In Afrika wird ein lukrativer Exportmarkt für unter anderem auch deutsche Sicherheitstechnologie geschaffen. Wichtig zu beachten ist dabei auch, dass das Vorantreiben der Grenzsicherung innerhalb Afrikas durch die EU, die historische Grenzdurchlässigkeit auf dem afrikanischen Kontinent gefährdet. Dadurch werden vor allem nomadische Lebensformen, lokale Wirtschaftsbeziehungen und familiäre, grenzüberschreitende Netzwerke von den Auswirkungen des europäischen Grenzregimes betroffen sein. Erste Anzeichen dieses Prozesses sind zum Beispiel die seit 2012 durchgeführte „Polizeiprogramm Afrika“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Auftrag des Auswärtigen Amtes, welches Maßnahmen zum Ausbau von Grenzanlagen unterstützt und die Aufrüstung und Ausbildung von Grenzpolizist*innen umfasst.
Zum anderen ist das Ziel bei den Verhandlungen auch effektivere Abschiebungen zu ermöglichen. Generell steht dabei im Zentrum wie Menschen abgeschoben werden die keine Papiere mehr haben und damit schwer einem „Herkunftsland“ zuzuordnen sind.
Dazu dienen auch die Laissez-Passer
Die „Passierscheine“ sind Reisedokumente, gültig nur für eine Abschiebung. Der Clou: Nicht die Botschaft des mutmaßlichen Herkunftslandes stellt ihn aus, sondern der EU-Staat, der abschieben will. Als „Empfehlung“ kennt die EU die Laissez-Passers seit 1994, aber bislang hat kaum ein afrikanisches Land sie regulär anerkannt. Das will die Kommission jetzt erzwingen. Sie fordert damit von den afrikanischen Ländern einen Verzicht auf die Prüfung der Staatsbürgerschaft – und somit die Aufgabe eines Teils staatlicher Souveränität. Für die Partnerstaaten ist das nicht ohne Risiko. Leicht können abgelehnte Flüchtlinge irgendwo in Europa zu Bürgern ein es Landes erklärt werden, das solche Papiere akzeptiert – egal wo die Leute wirklich herkommen. Ende Oktober beschloss das EU-Parlament per Verordnung die verbindliche Einführung der Laissez-Passers. Am 8. April 2017 tritt diese in Kraft. Dabei wird in der Pressemitteilung des EU-Parlaments explizit erwähnt, dass der Einsatz dieser Dokumente im Zusammenhang mit den Rückübernahmeabkommen zu fördern ist.
Ein Trend der sich auch in Dublin IV manifestiert ist die strategische Ausnutzung des Begriffs sichere Drittstaaten für Einbettung der Partnerschaftsabkommen ins europäische Grenzregime. Als sichere Drittstaaten werden die Länder definiert, welche bereits möglichst weit in die europäischen Abschottungsmechanismen eingebunden sind und dabei bereit sind nicht nur eigene Bewohner*innen aufzunehmen sondern auch “Transitmigrant*innen”.
Ein Modellprojekt in diesem Kontext ist die Errichtung eines sogenannten „Aufnahmezentrums“ im Niger in der Region von Agadez. Dieses Zentrum soll unter anderem dazu dienen, Migrant_innen und Geflüchtete unterschiedlicher Herkunft zu verwahren, die mit dem „europäischen Passersatzpapier“ abgeschoben werden. Beim Asylgipfel am 24. September in Wien wurden Ägypten, die Maghrebstaaten, ebenso wie Niger und Mali, für das prominent behandelte Ziel, Rückübernahmeabkommen in Gang zu bringen, ins Visier genommen.
1.4 Konsequenzen und Auswirkungen des europäischen Grenzregimes
Situation Libyen
https://www.tagesschau.de/ausland/libyen-309.html
https://www.tagesschau.de/ausland/libyen-fluechtlinge-113.html
- Libyen größtes Transitland für Geflüchtete Hunderttausende Menschen sitzen fest oftmals mittel- und besitzlos.
- Entstehen von regelrechten „Sklavenmärkten“ auf denen Migrant*innen für schwerste körperliche Arbeit und Prostitution „verkauft“ werden.
- Viele Migrant*innen landen in „Internierungslagern“ aus denen es zahlreiche dokumentierte Berichte und Zeug*innenaussagen über Zwangsarbeit, Folter, Menschenhandel, Vergewaltigungen sowie systematischen Erschießungen gibt, die Rede ist wiederholt von „KZ-ähnlichen“ Verhältnissen in Privaten Einrichtungen.
- Bürgerkriegsähnliche Zustände in Libyen: EU kooperiert mit der lybischen Einheitsregierung unter Premierminister Fajes al Sarradsch in Tripolis, doch abgesehen von denen gibt es noch mehrere andere einflussreiche Konfliktparteien, welche Teile der lybischen Gebiete kontrollieren.
- Trotz fehlender Übersicht welche Akteur*innen beteiligt sind und unterstützt werden und trotz der massiven Menschenrechtsverletzungen, wurde im Februar 2017 auf einem EU- Gipfel in Malta die engere Zusammenarbeit und auch finanzielle Unterstützung Libyens durch die EU beschlossen. Perspektivisch wurden unter anderem ein EU-Libyen Abkommen ähnlich dem Türkeideal und Aufnahmelager in Libyen diskutiert.
2. ASYLRECHT
2.1 Dublin System
Die Regelungen auf europäischer Ebene die unter dem Begriff des Dublin-Systems zusammengefasst werden, sind nur zu verstehen im Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen, welches 1995 in Kraft trat. Dieses ermöglichte innerhalb des Schengen-Raums die Aufhebung von Personenkontrollen an den Grenzen, gleichzeitig sollten diese Freiheiten allerdings nur für EU-Bürger*innen gelten und die Bewegungen von Geflüchteten wieder stärker kontrolliert werden. Zu diesem Zweck wurde beschlossen einen Prozess in Gang zu setzen, welcher die einzelnen nationalstaatlichen Asylsysteme zusammenführt. Das Dublin System erfüllt dabei die Funktion die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten zu klären. 1997 trat das erste Dublin-Abkommen in Kraft, damals noch als völkerrechtlicher Vertrag. In diesem Abkommen wird die grundsätzliche Logik des Dublin-System verankert. Ganz allgemein gilt, dass der Mitgliedsstaat die Verantwortung für ein Asylverfahren und die Aufnahme trägt, welcher durch fehlende Grenzkontrollen einen Grenzübertritt zulässt oder welcher bereits eine Aufenthaltsgestattung erteilt hat. Damit wird die Verantwortlichkeit zum allergrößten Teil an die Staaten an den Außengrenzen verlagert und somit meist das Mitgliedsland der ersten Einreise zuständig. Immer wieder wird dabei auch konkret benannt, dass damit geflüchtete Menschen abgehalten werden sollen aktiv zu entscheiden wo sie ihren Asylantrag stellen oder mehrfach Asyl zu beantragen. Das sogenannte Verursacherprinzip steht also im Zentrum des Dublin-Systems und Kriterien die diesen Mechanismus antasten sind generell immer Ausnahmen von der Regel. Mit der 2003 in Kraft getretenen Dublin II Verordnung wurde dann diese Regelung in gemeinschaftliches Recht übertragen und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten verbindlich. Sie enthielt damals vor allem Weiterentwicklungen und Ausdifferenzierungen der Vereinbarungen des Dubliner Übereinkommens. Die in Dublin II geregelten Fristen, Kriterien und Verfahren führten vor allem in Zusammenwirken mit der 2000 geschaffenen EURODAC Datenbank (europäische Datenbank zur Speicherung der biometrischen Daten von Nicht-EU-Bürger*innen) zur Ausweitung und Vereinfachung der Dublin-Abschiebungen, also dem systematischen Zurückschieben der Geflüchteten in die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen. Mit der Dublin-III-Verordnung 2013 wurde nun dieses System auch ausgeweitet auf Menschen die einen Antrag auf subsidiären Schutz stellen. Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung sowohl nationaler oberster Gerichtshöfe als auch des EUGH wurde eine Aussetzung von Dublin Abschiebungen eingeführt sollte es im zuständigen Mitgliedsstaat zu systemischen Mängeln bei den Asylbedingungen und Asylverfahren kommen, welche zu Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Artikels 4 der EU-Grundrechte Charta führen. Insgesamt kam es zu graduellen Verbesserungen hinsichtlich Schutz von Minderjährigen, Information der Geflüchteten, Rechtsmittelbehelf und die Verpflichtung zu einem persönlichen Gespräch. Außerdem wurde die Dublin Haft erweitert und Zustimmungsfristen für die Übernahme von Dublin Abschiebungen verkürzt. Bisher lief die Prüfung für das Dublin-Verfahren dabei immer folgendermaßen ab:
- Zuerst wird nach den Zuständigkeitskriterien (Artikel 8-15 der Dublin-III-Verordnung) der zuständige Mitgliedsstaat ermittelt (besondere Regelungen für Minderjährige, Familienzusammenführung, gab es ein Einreisevisa, gibt es biometrische Daten, welche beweisen über welche Grenze die betreffende Person „illegal“ eingereist ist)
- Dann wird geprüft inwiefern eine Ausnahmeregelung nach (Artikel 15,16) möglich ist (Abhängige Personen oder Ermessensklausel) – hier ist auch die Möglichkeit eines Mitgliedsstaates ein Asylverfahren zu übernehmen auch wenn nach den Dublin Kriterien keine Zuständigkeit besteht
- Dann wird überprüft ob nach Artikel 3 II der Dublin-III-Verordnung systemische Mängel im Mitgliedsstaat der Überstellung vorliegen
- Überprüfung ob die Fristen eingehalten wurden, weil sonst eine Überstellung nach Artikel 20, 21-23, 29 nicht mehr möglich ist
2.2 Dublin IV
Seit dem 6. April 2016 gibt es einen Gesetzesvorschlag für die sogenannte Dublin-IV Verordnung, welche die bisher geltende Dublin-III-Verordnung ersetzen soll. Im Vorwort zum Gesetzestext werden außerdem weitreichende Reformen auch in den restlichen Bestandteilen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angekündigt. Tatsächlich enthält der Gesetzesentwurf fast ausschließlich Regelungen, welche dazu dienen werden die Funktionslogik der bisherigen Dublin Regelungen weiter durchzusetzen. Das von der europäischen Kommission als „effizient“ und „solidarisch“ bezeichnete neue System, bedeutet einschlägige Asylrechtsverschärfungen und bringt noch weitreichendere Nachteile für Schutzsuchende mit sich als bisher. Grundsätzliche Veränderungen betreffen dabei folgende Punkte:
- Von nun an wird es vor Beginn des eigentlichen Verfahrens eine Prüfung der Zulässigkeit geben, in welcher geprüft wird ob der Schutzsuchende in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU rücküberstellt werden kann. Zuständigkeiten werden dadurch aus der EU ausgelagert. Entscheidend hierbei ist, dass somit die Anhörung individueller Fluchtgründe ausgehebelt wird und somit massenweise Rückschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“ möglich wird ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Chance auf ein faires Asylverfahren in diesen Ländern und die drohende Gefahr von Abschiebung in den Herkunftsstaat. Bisher gab es zwar die Möglichkeit einer solchen Prüfung mit Dublin IV wird diese nun aber verpflichtend. Auch wird über diese vorgeschaltete Zuständigkeitsprüfung das Recht auf Familienzusammenführung ausgehebelt. Auch wenn innerhalb der Dublin IV Verordnung der Familienbegriff erweitert wird auf Geschwister und familiäre Beziehungen, welche auch nach der Flucht aus dem Herkunftsland entstanden sind.
- Des Weiteren werden letzte humanitäre Spielräume die bisher trotz der Dublinregelung bestanden haben abgeschafft. Zum einen werden besondere Rechte für Minderjährige gestrichen, da auch diese nunmehr in den für sie zuständigen Mitgliedsstaat abgeschoben werden können. Zum anderen werden Handlungsräume für einzelne Mitgliedsstaaten geschlossen. So wird die Ermessensklausel [Selbsteintrittrecht] gestrichen, welche bisher in Einzelfallentscheidungen erlaubte, dass der Staat des momentanen Aufenthaltes ein Asylverfahren übernahm um zum Beispiel auf unmenschliche Bedingungen für Schutzsuchende in anderen EU-Staaten zu reagieren. Insbesondere auf Grund der massiven humanitären Notlage im Sommer der Migration wurde ein Großteil der syrischen Geflüchteten über diese Klausel in Deutschland der Zugang zum Asylverfahren ermöglicht. Außerdem werden die Fristen für die dreimonatige Kann-Überstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat abgeschafft und durch die zwingende Abschiebung innerhalb eines Monates ersetzt. Sollte eine Abschiebung innerhalb dieser Frist scheitern entsteht die Gefahr, dass kein Staat rechtlich zuständig für das Verfahren des Schutzsuchenden ist und somit keinerlei Prüfung der Fluchtursachen stattfindet. Mit den vorangegangenen Regelungen werden außerdem die Möglichkeiten des Kirchenasyls beschränkt, da diese vor allem in den Dublin Fällen genutzt wurden um die Fristen verstreichen zu lassen.
- Ganz neu am Gesetzesentwurf ist der sogenannte Korrekturmechanismus, dieser wird eingeführt wenn ein Mitgliedsstaat 150% seiner Auslastung erreicht hat, welche je zur Hälfte aus Bevölkerungsgröße und BIP berechnet wird. In diesem Falle soll eine Umverteilung auf einen Mitgliedsstaat unterhalb dieser Grenze erfolgen, verweigert dieser die Aufnahme erfolgt eine Zahlung an den Mitgliedsstaat der die Zuständigkeit übernimmt in Höhe von 250 000 Euro. Dieser Umverteilungsmechanismus beachtet keinerlei familiäre Strukturen der Schutzsuchenden oder soziale Unterschiede innerhalb der EU. Zusammen mit der neuen Regelung, dass irrtümlich abgeschobene Menschen wieder zurückgeschoben werden können, ist diese Regelung der Türöffner für das Hin- und Herschieben von Menschen und ein Zuständigkeitsgerangel der europäischen Mitgliedsstaaten auf Kosten der schutzsuchenden Menschen.
- Mit der in Dublin-IV geplanten Ausweitung des Gesetzes auch auf Menschen mit anerkanntem Schutztitel wird außerdem eine ganz neue Masse an Personen von Abschiebepraxen bedroht. Das außerdem ein Freikaufen von den Solidarmechanismen innerhalb des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems möglich ist, steht für sich.
- Neben all diesen Entwicklungen zieht sich die Absicht durch den Entwurf Sekundärmigration härter zu sanktionieren. Zum einen werden Menschen außerhalb des für sie zuständigen Mitgliedsstaates von Leistungsansprüchen ausgeschlossen. Zum anderen wird das Familienzusammenführungskriterium innerhalb des Dublin-Verfahrens nur noch im zuständigen Staat geprüft. Zusammen mit der Regelung, dass bei Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedsstatt der bereits gestellte Asylantrag nunmehr nur noch als Folgeantrag bewertet wird, führt dies dazu, dass sowohl Familienzusammenführungen ausgehebelt werden, als auch die Anhörung zu den ursprünglichen Fluchtgründen entfällt. Dies bedeutet, dass das Verlassen des zuständigen Mitgliedsstaates mit Entzug des Rechts auf ein faires Asylverfahren bestraft wird.
Eine ausführlichere Analyse findet sich auf: www.ineumanity.noblogs.org/dublin4
2.3 Gemeinsame Europäische Asylsystem [Common European Asylum System]
Dublin IV wird nicht allein beschlossen, nur wenige Monate nachdem die europäische Kommission den ersten Gesetzesentwurf veröffentlichte folgte ein zweites Paket mit Entwürfen. Insgesamt enthalten die Vorschläge eine umfassende Reform des Gesamten Europäischen Asylsystems. Insgesamt handelt es sich um acht Gesetzestexte, davon werden alle in einem separaten Verfahren und Gesetzgebungsprozess bearbeitet, verbunden ist alles über die Asyl Kontakt Gruppe, welche Verbesserungen, Kommentare und Änderungen einbringen kann. Entscheidend ist, dass einige Richtlinien zu Verordnungen umgewandelt werden und damit direkt rechtsbindend in allen Mitgliedsstaaten so gelten werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Aufnahmerichtlinie: Verordnung restriktivere Residenzpflicht, zusätzlicher Inhaftierungsgrund, falls Menschen sich Bewegungseinschränkungen widersetzen, Menschen sollen von materiellen Leistungen ausgeschlossen werden
Qualifikationsrichtlinie: Verordnung Vergemeinschaftung auf den kleinsten Nenner
Resettlement Richtlinie: Aufnahme Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten, aber Ausschluss all jener die sich innerhalb von fünf Jahren illegale Einreise gemacht haben
Eurodac Richtlinie wird ausgeweitet, zukünftig soll es auch Gesichtsfotos gemacht werden, außerdem soll die Speicherungsdauer massiv verlängert werden und die Zugriffsrechte auf personenbezogenen Daten für die Mitgliedsstaaten massiv ausgeweitet werden
Europäische Asylbehörde: eine zentrale Behörde für die Koordination und Kontrolle von Asyl und Migration in der EU soll geschaffen werden, diese würde zum Beispiel auch Länderinformationen bereitstellen und die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten über Einstufungen als sicheres Herkunftsland und sicherer Drittstaat zentralisieren
Eine ausführlichere Analyse findet sich auf: www.ineumanity.noblogs.org/ceas
3. TEIL ÖFFENTLICHER DISKURS
Rhetorik an sich meist rassistisch geprägt und Reduktion individueller Menschenleben auf „Welle“, „Strom“, „Krise“ etc., auch hier Entmenschlichung und Abstraktion des Themas, die gesamter Systemlogik entspricht; von Begriffen wie „Flüchtling“, „Asylant“ etc. ganz zu schweigen, die diese Menschen u.a. auf ihre Flucht bzw. ihr Anliegen, Asyl gewährleistet zu bekommen, reduzieren; Fokus außerdem nicht auf Problem der Todesgefahr, mit dem Flüchtende konfrontiert sind, sondern auf „Flüchtlingsproblem der EU“
Grundsätzlich zwei Vorannahmen in öffentlichem Diskurs scheinbar in Stein gemeißelt, in Medien, herrschender Politik, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Kirchen und sogar in weiten Teilen der linken Szene fest etabliert:
- Erste Vorannahme: „Es könnte doch eigentlich alles besser sein“ (und zwar innerhalb des bestehenden Sytems); daraus resultierend: Moralkritik fokussiert auf Handeln einzelner Akteur*innen (De Maziere, Orban, Frontex etc.), Ausblendung systemischer Notwendigkeiten, ökonomischer Zusammenhänge und Interessen am gewaltvollen Erhalt des Status Quo (der mit allen Mitteln aufrechterhalten wird), Narrativ der Verantwortungslosigkeit (je nach politischem Standpunkt: Flüchtende selbst, Regierungen der Herkunftsländer, Schleuser, Frontex, EU-Politiker*innen usw. schuldig)
Skandalisierung von Katastrophen, die aus politischer Kontinuität und Kontext gerissen werden (Bsp. Lampedusa), somit Relativierung alltäglicher Vorgänge aufgrund von EU-Außenpolitik und Fokussierung auf erschreckende, dramatische Einzelereignisse, öffentlich zelebrierte Trauer
- Zweite Annahme damit einhergehend: Betrachtung von EU&BRD als reine Schutz- bzw. Hilfsmacht, der humanitäre Verantwortung bzw. Verantwortungslosigkeit vorgeworfen wird; EU&BRD aber in erster Linie Täterin und Verursacherin der bestehenden Probleme und des Leids: „Refugees Welcome“ zwar wichtige und richtige Antwort auf bestehende Probleme, jedoch ist auch Bewusstsein nötig, dass es nicht die grundlegende Basis von Flucht und Migration kritisiert
- Beispiele aus Politik:
- Gauck bei Verleihung des Bundesverdienstkreuzes im Schloss Bellevue am Tag nach der sogenannten Flüchtlingskatastrophe von Lampedusa am 3. Oktober 2013: „Leben zu schützen und Flüchtlingen Gehör zu gewähren, sind wesentliche Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung. Zuflucht Suchende sind Menschen – und die gestrige Tragödie zeigt das – besonders verletzliche Menschen. Sie bedürfen des Schutzes. Wegzuschauen und sie hineinsegeln zu lassen in einen vorhersehbaren Tod, das missachtet unsere europäischen Werte.“
- Also: Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung bei scheinbar missglückter Rettung, Freispruch von jeder ursächlichen Verantwortung, Fokus auf angebl. Wertegemeinschaft (nicht auf Staat, Delegierung von Verantwortung auf einzelne Bürger*innen), Fokus auf Image-Schaden, den die EU erlitten hat
- Damaliger Innenminister Friedrich (CSU) in der SZ am 5. Oktober 2013: „Fest steht, dass wir noch stärker die Netzwerke organisierter und ausbeuterischer Schleusungskriminalität bekämpfen müssen.“
- Also: Keine Erwähnung von deren Geschäftsgrundlage, Verlagerung des Problems
4. TEIL EU & Migrationspolitik
Quelle: Kämpfe um Migrationspolitik: Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“
Theorie, Methoden und Analyse kritischer Europaforschung
„In der bürgerlichen Gesellschaft kann Zustimmung zur bestehenden gesellschaftlichen Ordnung nicht allein durch repressive Maßnahmen des Staates erzwungen werden, vielmehr bedarf Hegemonie des zivilgesellschaftlichen Konsenses.“ [10]
- Politisches Projekt des „Migrationsmanagements“
- „Dieser Prozess wird auch als „Re-Bordering“ bezeichnet: Entgegen der These einer aufziehenden grenzenlosen Welt kommt es zu einer Gleichzeitigkeit von Grenzziehung und Grenzöffnung. So entsteht eine Region nicht-restringierter innerer Mobilität, die an massiv ausgebaute Außengrenzen gekoppelt ist.“ [17]
- „These in Bezug auf die Transnationalisierungsprozesse, dass es unter der Hegemonie einer neoliberalen Kräfteallianz zu einem strategischen Bruch mit dem nationalen Staatsprojek des Fordismus kam – einem Bruch, der die Beschränkungen durch den fordistischen Kompromiss für mächtige kapitalistische Akteure überwinden sollte.“ [18]
- „Die >>kriseninduzierte Verschiebung der Kräfteverhältnisse<< vollzog sich unter anderem über Transnationalisierungsstrategien sowie die Privatisierung und Inwertsetzung ehemals staatlicher Aufgaben.“ [24]
„Was wir aber beobachten können, ist die Entstehung eines europäischen Staatsapparate-Ensembles. Zu diesem Ensemble gehören nationale, europäische und transnationale Apparate, welche gemeinsam die Reproduktion des europäischen Kapitalismus zu gewährleisten versuchen.“ [38]
- Nord-Südverhältnis in Form des der imperialen Lebensweise findet Ausdruck in der staatlichen Apparatur der Grenze: Herrschaftstechnik über Konstruktionen Verhinderung der Wahrnehmung des Verstrickungszusammenhangs zwischen globalen Norden und globalen Süden Stabilisation innere Entwicklungszusammenhänge ohne globale Vergesellschaftung
- „Konsens schließt Streit über den Grad von Liberalität und Restriktion der Kontrollpolitiken nicht aus, doch wird der Konsens selbst nicht in Frage gestellt. Solche tief verankerten hegemonialen Praxen müssen durch eine Reaktivierung ihres politischen, das heißt kontingenten Ursprungs wieder der gesellschaftlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden. Dies lässt sich als das zentrale Anliegen der Noborder-Bewegung ausmachen.“